Bei Bedarf können dem Pflegebedürftigen Menschen verschiedene technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Lifter, Toilettenstuhl usw. zur Verfügung gestellt werden.
Hier ist nicht zwangsläufig eine ärztliche Verordnung notwendig sondern die Mitarbeiter des MD können bei der Begutachtung bereits solche Dinge empfehlen oder auch Pflegekräfte können seit kurzem diese Empfehlungen für bestimmte Produktgruppen aussprechen.
Diese Hilfen sind in der Regel Leihgaben, d.h. sie gehen an die Sanitätshäuser bzw. Kassen zurück, wenn der Bedarf nicht mehr besteht.
Finanzierung
Bei volljährigen pflegebedürftige Personen ist ein Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel zu zahlen.